Begutachtung auf Anfrage!

Im medizinischen Bereich empfiehlt es sich, auf entsprechend ausgebildete Fachleute zurückzugreifen, um nicht nur das nötige einschlägige Spezialwissen für die jeweiligen Fragen und Kenntnisse und Erfahrungen in der Sozialmedizin zu gewährleisten, sondern auch, um Unabhängigkeit und Sachlichkeit garantieren.
Um ein sachgerechtes, den Beweisregeln der Rechtsordnung genügendes ärztliches Gutachten erstellen zu können, muss daher der Gutachter über solide fachmedizinische Kenntnisse und über versicherungsrechtliche Grundkenntnisse verfügen.

Aufgrund meiner Qualifikation als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung „medizinische Begutachtung“ kann ich prinzipiell jegliche Art der Begutachtung bezüglich akuter und chronischer Schäden am Bewegungsapparat durchführen.
Ich werde von verschiedensten Auftraggebern als medizinischer Sachverständiger für Gutachten, oft auch für komplexe Zusammenhangsgutachten mit einem Rechtsstreit, auf diesen Gebieten beauftragt.

Meine Auftraggeber können sein:

  • Privatpersonen
  • Rechtsanwälte und Gerichte
  • Versicherer etc.

Die Begutachtung ist eine elementare ärztliche Aufgabe, auf die in keinem Gemeinwesen verzichtet werden kann. Der Gutachter hat die Aufgabe, auf allen Ebenen die Ansprüche des einzelnen an die Solidargemeinschaft oder den Staat medizinisch abzuklären. Eine Polarisierung muss vermieden werden.
Daher handele ich als Gutachter nicht als Arzt und Therapeut im Sinne des Patienten, sondern handele rein sachlich orientiert und unabhängig, also ohne einseitige Parteinahme. Ich erstelle meine Gutachten, egal welcher Art und Anfrage, rein objektiv und neutral, und lasse mich vom Auftraggeber nicht in der Durchführung meiner Gutachtenerstellung, welche ich streng nach den gängigen Qualitätskriterien, nach bestem Wissen und Gewissen erstelle, beeinflussen.

Die Begutachtung hat nichts mit der kassenärztlichen Versorgung zu tun. Sollten Sie ein privates Gutachten wünschen, müssen Sie dies im Vorfeld bei Ihrem Arzt angeben, denn die dafür benötigten Untersuchungen, Befunderhebungen und Stellungnahmen dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Die privaten Versicherungen sind im Grunde nicht verpflichtet, die Beweise einer Schädigung zu erbringen, so dass es sinnvoll ist, vor einem Rentenantrag oder der Meldung eines Versicherungsschadens ausführlich Befunde zusammen zu tragen.

Unsere Praxis ist gerne bereit, Ihnen bei entsprechenden Fragen bezüglich der Gutachtertätigkeit behilflich zu sein.