+++ NEU - Diagnostik im ersten offenen MRT im Landkreis ab 01.01.2025 +++

Dr. Heiko Hart ist von den Berufsgenossenschaften zur Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie deren Folgen als D-Arzt (Durchgangsarzt) zugelassen.

Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften bestellte Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen als Quasi-Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung das gesamte Heilverfahren steuern sowie dessen Qualität und Wirksamkeit von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Empfehlung von Entschädigungsleistungen medizinisch absichern.

Die Aufgaben eines Durchgangsarztes erstrecken sich also über:

  • Erstdiagnose und Ermittlung des Sachverhaltes
  • Fachärztliche Erstversorgung
  • Erstellung eines D-Arztberichts für die Unfallversicherung
  • Koordinierung der weiterbehandelnden Einrichtung oder Ärzte
  • Steuerung und Abschluss der Behandlung

Deswegen werden neben der erforderlichen besonderen fachlichen Qualifikation auch an die räumliche und apparative Ausstattung der Praxis hohe Anforderungen gestellt. Diesen werden wir in unserer Praxis in Form der vorhandenen Ultraschallgeräte, der modernen Röntgenanlage, unserer Knochendichtemessung sowie des offenen MRT’s mehr als gerecht.

Alle Ärzte und Unternehmen sind verpflichtet, Versicherte nach einem Arbeitsunfall unverzüglich einem D-Arzt zuzuweisen, da in diesem Fall nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung Kostenträger ist. Nach einem Arbeitsunfall sollten Sie sich also am gleichen oder spätestens am Folgetag in unserer Praxis vorstellen. Hier wird ein Unfallbericht erstellt, der Informationen zum Unfallhergang und zum Unfallopfer gibt und dieser an die zuständige Berufsgenossenschaft weitergeleitet.

Der Begriff „Arbeitsunfall“ bezieht sich hierbei nicht allein auf Unfälle, die Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden. Er ist weiter gefasst. Heute sind nicht nur Arbeitnehmer bei ihren beruflichen Tätigkeiten versichert, sondern auch viele andere Personengruppen. Zum Beispiel Schüler und Schülerinnen während ihres Schulbesuchs, Kinder in einer Kindertagesstätte oder Menschen, die nach einem Verkehrsunfall erste Hilfe geleistet haben.

Allgemein kann man deshalb sagen:

Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge ihrer versicherten Tätigkeit erleiden. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die entsprechende Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung www.dguv.de.

Kontakt

Dr. med. Heiko Hart
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie


Friedrich-Ebert-Straße 6, 84489 Burghausen
+49 8677 1516
+49 8677 65924

Montag 08:00–12:00, 13:00–17:00
Dienstag 08:00–11:00
Mittwoch 08:00–12:00, 13:00–17:00
Donnerstag 14:30–17:30
Freitag 08:30–13:00
sowie nach Vereinbarung
Arbeits-, Wege- und Schulunfälle
Montag - Freitag 09:00 - 16:00